Nội quy

Finanz- und Beitragsordnung

Stand 06.10.2019
 Sportverein Cau Lac Bo Bong Ban Vietnam Berlin e.V.
 Inhalt

  • 1 GELTUNGSBEREICH
  • 2 GRUNDSÄTZE DER VERWENDUNG DER FINANZMITTEL
  • 3 HAUSHALTSPLAN
  • 4 JAHRESABSCHLUSS UND PRÜFUNG
  • 5 BEITRAGSORDNUNG
  • 6 ZAHLUNGSVERKEHR
  • 7 SPENDEN
  • 8 INVENTAR
  • 9 INKRAFTTRETEN

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die Finanz- und Beitragsordnung gilt für sämtliche Beitragsangelegenheiten auf Grundlage der Satzung des Sportvereins CLB BB Vietnam Berlin e.V.
§ 2 GRUNDSÄTZE DER VERWENDUNG DER FINANZMITTEL

  1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten und erwarteten Erträgen stehen. Sie müssen notwendig und angemessen sein.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder hieraus keine Zuwendungen.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Überschüsse aus sportlichen Veranstaltungen und geselligen Veranstaltungen stehen der Vereinskasse zur Verfügung.

§ 3 HAUSHALTSPLAN

  1. Für jedes Geschäftsjahr muss vom Vorstand ein Haushaltsplan aufgestellt werden.
  2. Der Haushaltsplan des Vereins wird im Vorstand beraten und bis zum 31.12 für das folgende Jahr mit einfacher Mehrheit beschlossen.
  3. Zur Jahreshälfte hat der/die Stellvertreter/in für Finanzen in der Vorstandssitzung einen Bericht über die Finanzsituation des Vereins vorzulegen. Das betrifft sowohl die Einnahmen und Ausgaben als auch die Beitragskassierung.
  4. Die Ausgaben des Vorstandes und des Vereins erfolgen auf der Grundlage des Haushaltsplanes.
  5. Vom Verein werden folgende Ausgaben aufgeführt:
  • Sportstättennutzungsgebühren
  • Beiträge für die Verbände, in denen der Verein Mitglied ist
  • Versicherungen und Steuern (ausgenommen ist der wirtschaftliche
  • Geschäftsbetrieb).
  • Zuschüsse für die Weiterbildung der Vorstandsmitglieder
  • Aufwandsentschädigungen für die Vorstandsmitglieder
  • Aufwendungen für Ehrungen
  • Kosten der Geschäftsstelle (z.B. Sachkosten/Bürobedarf)
  • Kosten der Geschäftsführung (z.B. Rechtsberatung, Steuerberater/in)
  • Mieten, Betriebs- und Energiekosten für die Geschäftsstelle und die Betriebsstätte(n)
  • Kosten der Öffentlichkeitsarbeit für den Verein (z.B. Homepage des Vereins)
  • Bildung von Rücklagen.
  • Kosten für die Durchführung von Wettkämpfen (z.B. Startgebühren, Strafgelder, Schiedsrichterkosten) und Trainingslagern
  • Kosten für die Anschaffung von Sportgeräten sowie Vereinssportkleidung
  • Kosten für die Übungsleitervergütungen
  • Aufwandsentschädigungen
  • Zuschüsse zur Weiterbildung
  • Kosten der Öffentlichkeitsarbeit
  • Sonstige Aufwendungen (z.B. Geschenke, gesellige Vereinsveranstaltungen).

§ 4 JAHRESABSCHLUSS UND PRÜFUNG

  1. Im Jahresabschluss müssen alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins für das abgelaufene Geschäftsjahr nachgewiesen werden.
  2. Im Jahresabschluss für das Finanzamt muss eine Schulden- und Vermögensübersicht enthalten sein.
  3. Der Jahresabschluss ist von den gewählten Kassenprüfern/innen gemäß § 11 der Satzung des Sportvereins CLB BB Vietnam Berlin e.V. zu prüfen. Darüber hinaus sind die Kassenprüfer/innen berechtigt, regelmäßig und unangemeldet Prüfungen durchzuführen.
  4. Die Kassenprüfer/innen überwachen die Einhaltung der Finanzordnung.
  5. Der Finanzvorstand muss den Jahresabschluss mindestens 5 Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Kassenprüfer/innen zwecks Prüfung zu übergeben. Wenn eine Einsichtnahme der Belege aus Sicht der Kassenprüfer/innen notwendig ist, müssen sie rechtzeitig um einen Prüftermin bitten, in dem unter Anwesenheit mindestens eines Finanzvorstandsmitgliedes oder eines Vorstandsmitgliedes die betroffenen Belege im Original durch Kassenprüfer/innen geprüft werden. Die Dauer des Prüftermins darf höchstens 2 Stunden betragen. Grundsätzlich wird eine Belegprüfung per Stichproben durchgeführt. Die Kassenprüfer/innen dürfen bei Bedarf sämtliche Belege prüfen, wenn die maximal zulässige Dauer der Prüfung (2 Stunden) nicht überschritten wird. Die Kassenprüfer/innen sind verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach der Übergabe durch einen Finanzvorstand die Prüfung des Jahresabschlusses inkl. Einsichtnahme der Belege abzuschließen und den Prüfbericht zum Jahresabschluss zu erstellen. Nach der 4-Wochen-Frist gilt der Jahresabschluss als genehmigt, wenn der Prüfbericht durch die Kassenprüfer/innen noch nicht vorliegt. Es sei denn, der Antrag der  Kassenprüfer/innen auf Einsichtnahme der Originalbelege durch den Finanzvorstand verweigert wurde. Die Frist wird dann entsprechend verlängert, bis der Prüftermin durch den Finanzvorstand organisiert wird.
  6. In den Jahresabschluss können die Vereinsmitglieder Einsicht nehmen. Der Zeitraum der Einsichtnahme wird durch den Vorstand des Vereins bekannt gegeben.

§ 5 BEITRAGSORDNUNG

  1. Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich zu zahlen. Sie sind jeweils zum 15. des Monats Januar bzw. Juli fällig.
  2. Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein die Einzugsermächtigung (Lastschrifteinzug) zu erteilen. Beim Wechsel der Bankverbindung muss die Einzugsermächtigung unverzüglich erneut zu erteilen. Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich per Abbuchung eingezogen. Das Konto jedes Mitgliedes muss zum Zeitraum zwischen 15.01 und 31.01 bzw. 01.07 und 31.07 ausreichend gedeckt sein. Die Kosten im Fall einer Rückbuchung durch die Bank trägt das betroffene Mitglied. In diesem Fall wird das Mitglied informiert und die 2. Abbuchung nach 1 Monat wiederholt. Nach der 3. erfolglosen Abbuchung wird die Mitgliedschaft durch den Vorstand schriftlich gekündigt.
  3. Die Festlegung der Grundbeiträge und Eintrittsgebühr für den CLB BB Vietnam Berlin e.V. erfolgt per Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Eintrittsgebühr beträgt zurzeit 50 EUR. Die aktuellen Beiträge sind in der folgenden Tabelle erfasst:
Sozialstatus des Mitglieds Monatlicher Beitrag
Erwachsene 10 EUR
Schüler und Studenten 5 EUR
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 EUR

4.  Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit.
§ 6 ZAHLUNGSVERKEHR

  1. Der Zahlungsverkehr wird vorrangig bargeldlos abgewickelt.
  2. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg muss den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag, die Mehrwertsteuer und den Verwendungszweck enthalten. Außerdem muss zu jedem Beleg die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit bestätigt sein. Bei Gesamtabrechnungen muss auf dem Deckblatt die Zahl der Unterbelege vermerkt werden.
  3. Die sachlich und rechnerisch geprüften Rechnungen sind dem/der stellvertretenden Vorsitzenden für Finanzen unter Beachtung von Skonto-Fristen rechtzeitig zur Bezahlung einzureichen.
  4. Zu Vorbereitung von Veranstaltungen kann dem/der stellvertretenden Vorsitzenden für Finanzen Vorschüsse in Höhe des zu erwartenden Bedarfs gewähren. Die Vorschüsse sind spätestens zwei Monate nach Beendigung der Veranstaltung abzurechnen.
  5. Barauslagen sind bis zum 30.12. des laufenden Kalenderjahres bei dem/der stellvertretenden Vorsitzenden für Finanzen abzurechnen.

§ 7 SPENDEN

  1. Der Gesamtverein ist berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.
  2. Die Spendenbescheinigungen werden ausschließlich vom Vorstand nach § 26 BGB ausgestellt.

§ 8 INVENTAR

  1. Es sind alle Gegenstände aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind.
  2. Die Inventarliste muss enthalten:
    • das Anschaffungsdatum,
    • die Bezeichnung des Gegenstandes,
    • den Anschaffungs- und Zeitwert,
    • den Aufbewahrungsort.
    • Gegenstände, die ausgesondert werden, sind mit einer kurzen Begründung anzuzeigen.
  3. Ein eventueller Erlös aus der Veräußerung von Inventar wird dem Verein zugeführt.

§ 9 INKRAFTTRETEN
Diese Finanz- und Beitragsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 05.10.2019 mit Wirkung vom 06.10.2019 in Kraft.